Geschmacksmuster

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Dem deutschen Geschmacksmuster entspricht in den USA das "Design Patent". Es schützt - im Gegensatz zu einem "Utility Patent" - nicht die Funktion eines Gegenstandes sondern dessen ästhetische Gestaltung.

Ein Utility Patent schützt somit die Struktur und/oder Funktion eines Gegenstandes vor unerlaubtem Kopieren, nicht aber dessen äußere Gestaltung. Im Gegensatz dazu schützt ein Design Patent nur die ästhetische Gestaltung eines Gegenstandes (Form und Verzierung), nicht aber dessen Funktion.

Das Design Patent gibt dem Inhaber ein Monopol auf die Herstellung, den Import, die Nutzung und den Vertrieb des geschützten Designs. Dabei umfasst der Schutz nicht nur identische Kopien sondern auch substantiell gleichen Designs.

Was der geschützte Gegenstand ist wird großzügig ausgelegt: Von Schmuckgegenständen bis Möbel, von Autoteilen (oder ganzen Autos) bis Zahnbürsten kann alles geschützt werden.

Während viele Formalien der Anmeldung eines Utility Patents und Design Patents ähnlich sind so sind die Spezifikation und die Patentansprüche deutlich unterschiedlich: Utility Patents enthalten eine präzise Beschreibung der Erfindung und viele verschiedene Patentansprüche, die die Erfindung so präzise wie möglich beschreiben. Demgegenüber enthält ein Design Patent in der Regel nur einen einzigen Patentanspruch: "Die ästhetische Gestaltung eines Gegenstandes wie gezeigt und beschrieben". Der eigentliche Schutz ergibt sich nicht primär aus dem Anspruch sondern den Zeichnungen oder Fotos des beanspruchten Designs.


Fristen

Generell gilt für Design Patents eine Neuheitsschonfrist von 12 Monaten. Das heißt ein Design Patent muß innerhalb von 12 Monaten ab der ersten Veröffentlichung des Designs(z.B. in einer gedruckten Publikation, auf einer Webseite oder auch durch öffentliche Nutzung) angemeldet werden.

Wichtig für deutsche Anmelder eines Geschmacksmusters: Für ein amerikanisches Design Patent gilt eine Prioritätsfrist von 6 Monaten. Wird ein Design Patent innerhalb von 6 Monaten ab Einreichung des deutschen Geschmacksmusters eingereicht, so gilt die US Design Patent Anmeldung als zeitgleich mit der deutschen Anmeldung eingereicht. Umgekehrt ist zu beachten: Wurde ein deutsches Geschmacksmuster bereits erteilt und liegt die Anmeldung des deutschen Geschmacksmusters mehr als 6 Monate zurück, so ist die Möglichkeit auf ein US Design Patent verwirkt.

Deutsche Designer, die einen Schutz ihres Designs in den USA anstreben, sollten also auf jeden Fall innerhalb von 6 Monaten nach Geschmacksmusteranmeldung in Deutschland ein US Design Patent anmelden. Die Anmeldung ist dabei entweder "pro se", also vom Designer selbst, oder einem zur Praxis vor dem amerikanischen Patentamt zugelassenen Patent Attorney oder Patent Agent vorzunehmen,


Geltungsdauer

Ein Design Patent läuft 14 Jahre ab Erteilungsdatum. Mit der Anmeldung kann das Design als "Patent Pending" markiert werden, solange das Patent nicht erteilt ist entfaltet es jedoch keine Schutzwirkung. Das Anmeldeverfahren dauert üblicherweise ein bis zwei Jahre, kann jedoch beschleunigt werden, was allerdings mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.


Kosten

Kostenübersicht einer Design Patent Anmeldung:

Zeitpunkt Art Large Entity Small Entity
Bei Einreichung Grundgebühr $200 $100
Bei Einreichung Recherchegebühr $100 $50
Bei Einreichung Prüfungsgebühr $130 $65
Bei Erteilung Erteilungsgebühr $800 $400

Bei einem Design Patent fallen im Gegensatz zum Utility Patent keine Jahresgebühren an. Die Kosten für eine Patentanwalt betragen ca. $2000 für die Anmeldung plus ggf. Kosten für die Erstellung von Zeichnungen.