Patentförderung

Aus USA Patent Wiki
Version vom 4. Dezember 2022, 01:18 Uhr von Axel (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Die Anmeldung ausländischer Schutzrechte kann unter bestimmten Umständen gefördert werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie fördert die Maßname Innovationsstimulierung, kurz [http://www.insti.de INSTI]. Darin eingeschlossen sind die patentanwaltliche Unterstützung und Gebühren von Auslandsanmeldungen bis 50%, maximal 2.700 Euro. Die [http://www.pst.fhg.de/ Fraunhofer-Patentstelle] fördert qualifizierte Erfindungen. Das sind s…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Anmeldung ausländischer Schutzrechte kann unter bestimmten Umständen gefördert werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie fördert die Maßname Innovationsstimulierung, kurz INSTI. Darin eingeschlossen sind die patentanwaltliche Unterstützung und Gebühren von Auslandsanmeldungen bis 50%, maximal 2.700 Euro.

Die Fraunhofer-Patentstelle fördert qualifizierte Erfindungen. Das sind solche, die patentfähig, technisch realisierbar und wirtschaftlich verwertbar sind. Nach positiver Beurteilung schließt die Fraunhofer-Patentstelle mit dem Erfinder eine Vereinbarung über die Erfindungsförderung ab. Darin ist geregelt, dass die Fraunhofer-Patentstelle 80 Prozent der angemessenen Kosten für in- und gegebenenfalls ausländische Schutzrechte, d. h. Patentanwaltskosten und Patentamtsgebühren, übernimmt. Die Förderung besteht in einem zinslosen und bedingt rückzahlbarem Darlehen. Bei erfolgreicher Verwertung erhält der Erfinder einen Anteil von 70 Prozent der Erlöse, aus denen das Darlehen getilgt werden muss. Falls es sich herausstellt, dass die geförderte Erfindung nicht verwertbar sein sollte, besteht keine Verpflichtung zur Rückzahlung des Darlehens.


Aus steuerrechtlichen Gründen hat die Fraunhofer-Patentstelle für die deutsche Forschung zum Ende des Jahres 2007 ihren Geschäftsbetrieb eingestellt. Die Patentstelle wurde zum 31.12.2007 aufgelöst. Ein entsprechender Beschluß des Senats der Fraunhofer Gesellschaft wurde am 10.10.2007 gefasst. Erfindungsvorgänge werden nicht mehr bearbeitet, sondern umgehend an den Einsender zurückgesandt.