Patentierbare Erfindungen

Aus USA Patent Wiki
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Welche Erfindungen in den USA patentiert werden können ist in den letzten Jahren durch Gerichte, einschließlich den obersten Gerichtshof, immer wieder neu angepasst worden.

Grundsätzlich richtet sich die Patentierbarkeit einer Erfindung nach §101 des Patentgesetzes:

35 U.S.C. 101 Inventions patentable.
Whoever invents or discovers any new and useful process, machine, manufacture, or composition of matter, or any new and useful improvement thereof, may obtain a patent therefor, subject to the conditions and requirements of this title..

Eine Erfindung muß also neu und nützlich sein und in einer der vier Kategorien Verfahren, Maschine, Herstellungsweise oder Verbindung von Materialien fallen. Die Gerichte in den USA haben diese Kategorien in der Vergangenheit sehr weit ausgelegt. So hat das oberste Gericht der USA festgestellt, daß genetisch modifizierte Mikroorganismen Patentschutz erlangen können. Prinzipiell, so die Richter, sind Lebewesen patentierbar, solange das Lebewesen das Ergebnis menschlichen Handelns ist. Auch Software ist patentierbar, solange sie ein konkretes, nützliches und greifbares ("useful, concrete and tangible") Ergebnis liefert.

Nicht patentierbar sind rein abstrakte Ideen, physikalische Gesetze (z.B. E=mc2) und Phänomene (z.B. Magnetismus). Die Frage was eine "abstrakte" Erfindung ist wurde in den letzten Jahren immer Enger gefasst. Das USPTO hat eine Reihe Beispiele zusammengestellt (https://www.uspto.gov/patent/laws-and-regulations/examination-policy/subject-matter-eligibility) die zeigen sollen was "abstrakte" Erfindungen sind. In der Praxis läuft es oft darauf hinaus, dass sich das Recht in den USA dem Recht in Europa anzunähern scheint: Eine Erfindung die in Europa klar nicht patentfähig wäre ist vermutlich auch in den USA zumindest problematisch. Eine in Europa patentfähige Erfindung sollte auch in den USA patentiert werden können.

Die Frage der Patentierbarkeit stellt sich primär bei Software Erfindungen. Diese sind zum Beispiel dann patentierbar, wenn die Software die Funktion des Computers selbst verbessert. Ein neuartiger Sortieralgorithmus der mit weniger Speicher auskommt oder weniger Rechenzyklen benötigt stellt eine technische Verbesserung dar. Eine Software die ein bekanntes Problem mit bekannten Mitteln löst ist hingegen vermutlich nicht patentierbar, selbst wenn das bekannte Problem bislang noch nicht in Software gelöst wurde.